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Was wir vom Auftraggeber für eine Patentanmeldung benötigen |
 Vor Einreichung der Anmeldung :
- Name und Adresse des Anmelders
- Angaben zur Erfindung, wenn wir mit der Ausarbeitung der Patentanmeldung beauftragt werden, oder Beschreibung, Patentansprüche und zugehörige Zeichnungen
- Vollmachten benötigen wir generell nicht, nur ausnahmsweise auf Aufforderung des DPMA
Nachgereicht werden kann:
- Deutsche Übersetzung der Anmeldung (3 Monate ab Anmeldetag)
- Zusammenfassung der Erfindung (15 Monate ab Anmeldetag oder frühestem Prioritätstag)
- Erfinderbenennung (15 Monate ab Anmeldetag oder frühestem Prioritätstag):
- Namen und Adressen der Erfinder
- Tag und Art des Rechtsübergangs auf den Anmelder
- Im Falle einer Prioritätsbeanspruchung (16 Monate ab frühestem Prioritätstag):
- Datum, Land und Aktenzeichen der früheren Anmeldung(en)
- Prioritätsdokument (Kopie(n) der früheren Anmeldung(en) genügt)
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Verlauf des Anmeldeverfahrens |
 - Einreichung der Anmeldung beim DPMA inkl. Zahlung der Amtsgebühren
- Formalprüfung
- Veröffentlichung (nach 18 Monaten ab Anmeldetag oder frühestem Prioritätstag)
- Stellung des Prüfungsantrags (innerhalb von 7 Jahren ab Anmeldetag inkl. Zahlung der Prüfungsantragsgebühr)
- Patenterteilungsbeschluß nach erfolgreichem Prüfungsverfahren
- Einzahlung der Erteilungsgebühr (2 Monate ab Zustellung des Erteilungsbeschlusses)
- Ausgabe einer Patenturkunde und Patentschrift
- Veröffentlichung der Patenterteilung
- Möglicherweise Einspruchsverfahren (innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Patenterteilung)
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Patentierbarkeitsvoraussetzungen |
 - Bezug zur Technik
- Gewerbliche Anwendbarkeit
- Neuheit gegenüber schriftlichen und mündlichen Vorveröffentlichungen und offenkundigen Vorbenutzungen weltweit sowie gegenüber nachveröffentlichten, zeitrangälteren deutschen Patentanmeldungen, europäischen Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland und PCT-Anmeldungen mit Wirkung für Deutschland (es gibt für deutsche Patente keine Neuheitsschonfrist!)
- Erfinderische Tätigkeit gegenüber schriftlichen und mündlichen Vorveröffentlichungen und offenkundigen Vorbenutzungen weltweit
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Aufrechterhaltung und maximale Schutzdauer |
 - Jahresgebühren werden jährlich fällig, erstmals 2 Jahre nach dem Anmeldetag
- Fälligkeitsdatum: jeweils zum Monatsende
- Nachfristen für Jahresgebühren:
- 2 Monate ab Fälligkeit ohne Zuschlagsgebühr
- 6 Monate ab Fälligkeit mit Zuschlagsgebühr
- Maximale Schutzdauer des deutschen Patents: 20 Jahre ab Anmeldetag (Verlängerung der maximalen Laufzeit um maximal 5 Jahre ist unter besonderen Umständen auf Antrag nur für Arzneimittelpatente möglich)
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Rechte aus der Patentanmeldung und dem erteilten Patent |
 - Ab Veröffentlichung der Anmeldung: Anspruch auf angemessene Entschädigung
- Ab Veröffentlichung der Patenterteilung: Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz, Nennung von Zulieferern und Abnehmern
- Wogegen: Benutzung des Patentgegenstands (Anbieten, Herstellen, Gebrauchen, in Verkehr bringen oder zu den genannten Zwecken Einführen oder Besitzen)
- Einreden: Vorbenutzungsrecht bei Vorbenutzung der Erfindung vor dem Anmeldetag oder Prioritätstag in Deutschland; Erschöpfung des Patents; Lizenzberechtigung; andere Berechtigungsgründe
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Einspruchsverfahren vor dem DPMA (2. Instanz Bundespatentgericht) |
 - Frist: 3 Monate ab Veröffentlichung der Patenterteilung
- Grund: mangelnde Patentfähigkeit (z.B. mangelnde Neuheit, mangelnde erfinderische Tätigkeit), mangelnde Ausführbarkeit, unzulässige Erweiterung, widerrechtliche Entnahme
- Einspruchsberechtigter: jedermann, im Falle der widerrechtlichen Entnahme nur der Geschädigte
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Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht (2. Instanz BGH) |
 - Frist: jederzeit nach Ablauf der Einspruchsfrist bzw. nach Beendigung eines Einspruchsverfahrens
- Grund: wie beim Einspruchsverfahren
- Klageberechtigter: wie beim Einspruchsverfahren
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